Gemeinschaftsarbeit 2023

Die Gemeinschaftsarbeit wird wie in 2022 am ersten Samstag eines Monats, beginnend im April geplant. Der Plan für die Gemeinschaftsarbeit wurde mit Rundbrief aus Februar 2023 kommuniziert. Er kann zudem hier heruntergeladen werden.

Zur Gemeinschaftsarbeit ist zu beachten:

1) Schaufel, Rechen und Schuppkarre mitbringen
2) Pünkllich um 10 Uhr erscheinen (wer zu spät kommt, kann sich nicht mehr eintragen)
3) Zu Beginn bei der Aufsicht eintragen und zum Ende bei der Aufsicht austragen

Wichtig: Die Ableistung der Gemeinschaftsarbeit muss abgezeichnet werden. Ohne Eure Unterschrift am Tag der Gemeinschaftsarbeit kann der Gemeinschaftsdienst nicht berücksichtigt werden! Es werden zudem dringend Mithelfende bei der Organisation der Gemeinschaftsarbeitstage gesucht.

Je Garten ist ein Einsatz pro Arbeitsblock zu leisten. Sollten Sie an diesem Termin verhindert sein, kann eine Nacharbeit nur innerhalb des betroffenen Arbeitsblocks erfolgen.

Beispiel: Sie sind für die Gemeinschaftsarbeit am 01.04. eingeplant, können jedoch nicht. Nacharbeit ist an einem Termin bis zum 03.06. möglich; Eine Nacharbeit ab dem 01.07. ist nicht möglich.